Honorar


Selbstverständlich interessieren Sie sich für unsere Konditionen. Diese Frage lässt sich pauschal nur schwer beantworten. Denn die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist genauso kompliziert wie das Steuerrecht selbst und der Arbeitsaufwand und der Umfang der notwendigen Tätigkeiten ergibt sich häufig erst im Laufe der Bearbeitung. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die StBVV geschaffen, weil meistens nicht absehbar ist, welche Arbeiten final notwendig sind. An die StBVV sind alle Steuerberater gebunden.

Bei der Vergütung handelt es sich meist um Wertgebühren, welche anhand der Umsatzes oder der Einkünfte berechnet werden. Abhängig vom Zeitaufwand bestimmt der Steuerberater die angemessene Gebühr innerhalb des nach unten und oben begrenzten Gebührenrahmens. Die Höhe der Gebühren ist also maßgeblich vom Umsatz oder von der Höhe der Einkünfte abhängig. Die StBVV ist somit eine Absicherung für eine qualifizierte Beratung zu Konditionen, welche zu Ihren persönlichen Verhältnissen passen!

Sie können sich darauf verlassen, dass wir die StBVV korrekt anwenden und keine höheren Gebühren abrechnen, als es das Gesetzt vorsieht. Nach dem Motto: „Leben und leben lassen“, können Sie auf ein faires Honorar vertrauen. Schließlich möchten wir dauerhaft und vertrauensvoll mit Ihnen zusammenarbeiten.
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